Güter- und Erbrecht: Ehe-, Erb- oder Konkubinatvertrag abschliessen.

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Ehe-, Erb- und Konkubinatsvertrag

Die Liebe zwischen zwei Personen kennt keinen Unterschied. Die Vorsorgeregelung dagegen schon. Richtig absichern und frühzeitig regeln, lautet die Devise. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei einem Ehe-, Erb- oder Konkubinatsvertrag ankommt und wie Sie für Ihre Liebsten Regelungen treffen, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater.

 

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Der Ehevertrag

In einem Ehevertrag regeln Sie als Ehepaar Ihre güterrechtlichen Verhältnisse. Sie listen darin auf, wem welche Vermögenswerte gehören, um sie im Falle einer Scheidung oder beim Tod der Ehegattin oder des Ehegatten zuzuweisen. 

 

Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen

  • Wie kann ich meine Ehegattin oder meinen Ehegatten maximal begünstigen?
  • Kommt eine Gütertrennung für uns infrage?
  • Meine Ehegattin oder mein Ehegatte ist selbstständig. Wie schützen wir unser Privatvermögen vor geschäftlichen Gläubigern?

 

Ziel des Ehevertrags

  • Vermögen absichern, Ehegattin oder Ehegatte begünstigen

Vorteile eines Ehevertrags

  • Klare Vermögenssituation, auch im Falle einer Scheidung oder beim Tod Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten
  • Sicherheit zu jeder Zeit

Die Kosten bis zur Unterschrift

  • Erstgespräch inklusive Aufzeigen Ihrer Möglichkeiten: CHF 300
  • Die Kosten für die anschliessende Beurkundung richten sich nach den offiziellen Notartarifen des Kantons Bern


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Der Konkubinatsvertrag

Sie leben mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ohne Trauschein zusammen? Mit dem Konkubinatsvertrag halten Sie vertraglich fest, welche Rechte und Ansprüche ohne Ehe gelten – zum Beispiel, falls Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner etwas zustösst oder die Beziehung in die Brüche geht. 

 

Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen

  • Wie kann ich meine Partnerin oder meinen Partner maximal begünstigen?
  • Wir haben ein gemeinsames Kind – wie ist die Unterhaltspflicht geregelt?
  • Die Beziehung geht entzwei. Wie teilen wir das gemeinschaftliche Vermögen?

 

Ziel des Konkubinatsvertrags

  • Verbindliche Abmachungen treffen für die Partnerschaft ohne Trauschein

Vorteile eines Konkubinatsvertrags

  • Klarheit über die Vermögensteilung im Falle einer Trennung oder im Todesfall
  • Absicherung beider Parteien durch Vollmachten

Die Kosten bis zur Unterschrift

  • Erstgespräch inklusive Aufzeigen Ihrer Möglichkeiten: CHF 300
  • Die Kosten für die anschliessende Beurkundung richten sich nach den offiziellen Notartarifen des Kantons Bern


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Der Erbvertrag

Mit dem Erbvertrag klären Sie Ihre Nachlassregelung, ­so dass diese ganz nach Ihren Wünschen umgesetzt wird. Der Erbvertrag vereinfacht die Erbschaftsteilung und schafft eine solide Basis für die einvernehmliche Teilung Ihres Nachlasses. 

 

Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen

  • Wie können Sie eine Person unwiderruflich begünstigen?
  • Ihr Kind möchte beim frühzeitigen Tod eines Elternteils auf den Pflichtteil verzichten. Wie halten Sie das schriftlich fest?
  • Erbvertrag oder Testament – was gilt wann?

 

Ziel des Erbvertrags

  • Aufteilung des Privatvermögens nach Ihren Wünschen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten

Vorteile eines Erbvertrags

  • Klare Erbteilung und Begünstigung von bestimmten Personen
  • Sie verfügen bis zum Tod frei über Ihr Vermögen
  • Bei Bedarf lässt sich der Erbvertrag ändern

Die Kosten bis zur Unterschrift

  • Erstgespräch inklusive Aufzeigen Ihrer Möglichkeiten: CHF 300
  • Die Kosten für die anschliessende Beurkundung richten sich nach den offiziellen Notartarifen des Kantons Bern


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Der Weg zum Ehe-, Konkubinats- und Erbvertrag

Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater bei der Bernerland Bank kennt Sie und Ihre Vermögenssituation. Nutzen Sie diesen Vorteil. Wir begleiten Sie in fünf Schritten bis zum Abschluss Ihres gewünschten Vertrags.

1. Erstgespräch bei der Bernerland Bank: Welche Bedürfnisse haben Sie? Was ist möglich?

2. Die Bernerland Bank stellt den Kontakt zu einem regionalen Notariatsbüro her.

3. Mit der Notarin oder dem Notar definieren Sie die genauen Vertragsinhalte. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater begleitet das Gespräch.

4. Das Notariat erstellt die Verträge und beglaubigt sie.

5. Sie unterschreiben die Verträge. Ab sofort sind Sie und alle involvierten Personen vertraglich abgesichert.