Die Liebe zwischen zwei Personen kennt keinen Unterschied. Die Vorsorgeregelung dagegen schon. Richtig absichern und frühzeitig regeln, lautet die Devise. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei einem Ehe-, Erb- oder Konkubinatsvertrag ankommt und wie Sie für Ihre Liebsten Regelungen treffen, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater.
In einem Ehevertrag regeln Sie als Ehepaar Ihre güterrechtlichen Verhältnisse. Sie listen darin auf, wem welche Vermögenswerte gehören, um sie im Falle einer Scheidung oder beim Tod der Ehegattin oder des Ehegatten zuzuweisen.
Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen
Sie leben mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ohne Trauschein zusammen? Mit dem Konkubinatsvertrag halten Sie vertraglich fest, welche Rechte und Ansprüche ohne Ehe gelten – zum Beispiel, falls Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner etwas zustösst oder die Beziehung in die Brüche geht.
Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen
Mit dem Erbvertrag klären Sie Ihre Nachlassregelung, so dass diese ganz nach Ihren Wünschen umgesetzt wird. Der Erbvertrag vereinfacht die Erbschaftsteilung und schafft eine solide Basis für die einvernehmliche Teilung Ihres Nachlasses.
Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen
Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater bei der Bernerland Bank kennt Sie und Ihre Vermögenssituation. Nutzen Sie diesen Vorteil. Wir begleiten Sie in fünf Schritten bis zum Abschluss Ihres gewünschten Vertrags.
1. Erstgespräch bei der Bernerland Bank: Welche Bedürfnisse haben Sie? Was ist möglich?
2. Die Bernerland Bank stellt den Kontakt zu einem regionalen Notariatsbüro her.
3. Mit der Notarin oder dem Notar definieren Sie die genauen Vertragsinhalte. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater begleitet das Gespräch.
4. Das Notariat erstellt die Verträge und beglaubigt sie.
5. Sie unterschreiben die Verträge. Ab sofort sind Sie und alle involvierten Personen vertraglich abgesichert.