Vorsorgeauftrag abschliessen und für den Fall der Urteilsunfähigkeit vorsorgen

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Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag schaffen Sie die rechtliche Grundlage, damit Ihre Vertrauensperson Sie bei einem Unfall oder einer Krankheit in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten vertreten kann. Er regelt im Falle einer Urteilsunfähigkeit die Verantwortlichkeiten.  

 

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen damit beauftragen, für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Sorge für die Person oder das Vermögen zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.  

 

 

Wie erstelle ich einen Vorsorgeauftrag?

Bei der Errichtung des Vorsorgeauftrags in der Schweiz müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:  

  • Eigenhändig, handschriftlich erstellt oder öffentlich beurkundet 
  • Kein Formularcharakter 
  • Gleiche Schreibfarbe, gleiches Papier 
  • Seiten nummeriert 
  • Datum, Unterschrift 
  • Original muss vorliegen 

Bei standardisierten oder zum Beispiel von Freunden oder Verwandten erhaltenen Vorlagen empfiehlt sich eine Dokumentenkontrolle durch eine Fachperson.


Wann ist ein Vorsorgeauftrag gültig?

Damit der Vorsorgeauftrag rechtsgültig ist, müssen die Kriterien wie oben erwähnt erfüllt sein. 


Was passiert, wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist?

Falls eine Person urteilsunfähig wird und kein Vorsorgeauftrag vorliegt, wird die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) einen Beistand einsetzen. Nebst fachlicher Kompetenz braucht ein Beistand eine persönliche Eignung, wie etwa Lebenserfahrung und Toleranz. Für den Auftrag kann sie auch ein Privatbeistand vorschlagen, zum Beispiel die Ehepartnerin oder der Ehepartner. 

Für Entscheidungen zu Bedürfnissen, die über den gewohnten Lebensunterhalt hinausgehen, ist in der Regel die Bewilligung der Erwachsenenschutzbehörde des Kantons nötig. Das heisst, der Beistand kann zum Beispiel über den Verkauf einer Liegenschaft nicht allein entscheiden oder Anlageentscheide nicht selbst treffen. Die KESB wiederum hat sich an die Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) zu halten.  


Kann ich als Vertretung eine Notarin oder einen Notar einsetzen? 

Notarinnen und Notare dürfen als Vertretungsperson eingesetzt werden. Dies ist insbesondere bei komplexeren Fällen oder bei Firmen sinnvoll. Wichtig ist die vorgängige Absprache mit der gewünschten Notarin bzw. dem gewünschten Notar. 


Kommen mehrere Personen für den Vorsorgeauftrag infrage?

Die auftraggebende Person hat das Recht, im Vorsorgeauftrag mehrere Personen einzusetzen. Sie kann zu Beispiel unterschiedliche Personen für die Vermögenssorge und die Personensorge wählen. Es ist es wichtig, weitere Personen zu nennen, falls die beauftragte Person die Aufgabe nicht annehmen kann oder will. Diese werden in der gewählten Reihenfolge angefragt. Kollektive Beauftragte sind nicht zugelassen. 


Hat meine Ehepartnerin oder mein Ehepartner nicht auch ohne Vorsorgeauftrag eine umfassende Berechtigung? 

Die direkt aus dem Gesetz fliessende Vertretungsbefugnis für Ehegatten ist begrenzt. Sie umfasst nur die Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich sind, sowie die ordentliche Verwaltung des Einkommens und Vermögens wie Einkäufe und Rechnungen begleichen. 


Was ist der Unterschied zwischen einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung? 

Die Patientenverfügung regelt im Vergleich zum Vorsorgeauftrag die medizinischen Massnahmen. Sie gibt Antworten auf die Frage: Was soll mit einem Menschen geschehen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, über seinen medizinischen Zustand zu urteilen?  


Wie viel kostet ein Vorsorgeauftrag? 

Ein Vorsorgeauftrag erhalten Sie ab CHF 250. Darin enthalten sind die Besprechung Ihrer Möglichkeiten und die Vorsorgeauftrag-Vorlage für Ihren handschriftlichen Auftrag. Die Kosten für die allfällige Beurkundung richten sich nach den offiziellen Notartarifen des Kantons Bern.


Weshalb ist ein Vorsorgeauftrag für Unternehmerinnen und Unternehmer besonders wichtig? 

Ohne Vorsorgeauftrag kann es sein, dass Ihre Firma stillgelegt wird und nicht mehr handlungsfähig ist. Folgende Angelegenheiten können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beispielsweise in einem Vorsorgeauftrag festhalten: 

  • Vertretung bei den Aktien der eigenen Firma 
  • Ausübung von Rechten wie Stimmrechte oder Verwaltungshandlungen 
  • Regelung der Nachfolge 

 

Ein Aktionärs- oder Gesellschaftsvertrag nützt bei einer Urteilsunfähigkeit nichts. Somit ist der Vorsorgeauftrag die einzige Lösung, um diese Angelegenheiten zu regeln.  


Der Weg zum Vorsorgeauftrag

Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater bei der Bernerland Bank kennt Sie und Ihre Vermögenssituation. Nutzen Sie diesen Vorteil. Wir begleiten Sie in vier Schritten bis zum Abschluss des Vorsorgeauftrags.

 

1. Erstgespräch bei der Bernerland Bank: Welche Bedürfnisse haben Sie? Was ist möglich?

2. Mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater definieren Sie die genauen Inhalte des Vorsorgeauftrags. Im Anschluss erstellen wir alle Unterlagen.

3. Zweitgespräch bei der Bernerland Bank: Besprechung und Übergabe des Vorsorgeauftrags.

4. Sie schreiben den erstellten Vorsorgeauftrag handschriftlich nieder und bestätigen diesen mit Ihrer Unterschrift. Falls Sie hierfür nicht in der Lage sind, können Sie den Vorsorgeauftrag durch eine Notarin oder Notar beurkunden lassen. Wir stellen gerne den Kontakt zu einem regionalen Notariatsbüro her. 

 

Ab sofort sind Sie und Ihre persönlichen Interessen bei einer möglichen Urteilsunfähigkeit abgesichert.

 

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