Mit der Säule 3a stellen Sie heute die Weichen für Ihre Ziele von morgen. Sie ist Ihre freiwillige und flexible Ergänzung zur 1. und 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Das heisst, mit der Säule 3a verbessern Sie Ihre Rente aus der AHV und der Pensionskasse. Sie schliessen allfällige Vorsorgelücken und erhalten sich Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter.
Die Säule 3a kann noch mehr: Mit Einzahlungen in die Säule 3a sparen Sie Steuern. Träumen Sie vom Eigenheim oder von der Selbstständigkeit? Auch dafür können Sie Guthaben aus Ihrer Säule 3a einsetzen.
Mit der Säule 3a sorgen Sie bereits heute für die Zeit nach dem Erwerbsleben vor
Ihre jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a können Sie bei den Steuern von Ihrem Einkommen abziehen. Während der gesamten Laufzeit fallen weder Einkommensteuern noch Vermögenssteuern an.
Sie entscheiden selbst, wann und wie viel Sie in die Säule 3a einzahlen. Den jährlichen Maximalbetrag gilt es einzuhalten.
Träumen Sie vom Eigenheim oder von der Selbstständigkeit? Auch dafür können Sie Guthaben aus Ihrer Säule 3a einsetzen.
Keine Kontogebühren bei der Säule-3a-Kontolösung.
Mit der Säule-3a-Wertschriftenlösung profitieren Sie von höheren Renditechancen als bei der klassischen Kontolösung.
Erwerbstätige mit Pensionskasse | CHF 7'056 |
Erwerbstätige ohne Pensionskasse | Maximal 20 % des Einkommens, jedoch höchsten CHF 35'280 |
Die Säule 3a ist ein entscheidender Baustein für Ihre Altersvorsorge. Doch mit einer klassischen Säule-3a-Kontolösung schöpfen Sie nicht das volle Potenzial aus. Denn die tiefe Verzinsung bei Säule-3a-Konten gleicht kaum die Inflation aus – langfristig verlieren Sie damit an Kaufkraft. Unsere Empfehlung: Investieren Sie Ihr Vorsorgeguthaben stattdessen in Wertschriften.
Nach der Pensionierung decken AHV und Pensionskasse in der Regel ca. 60–70% des vorherigen Einkommens ab. Die Säule 3a dient als Ergänzung zur AHV und zur Pensionskasse. Dank ihr sichern Sie sich Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter. Oder sie ermöglicht Ihnen eine vorzeitige Pensionierung. Sie brauchen aber nicht bis zur Rente zu warten, um das Geld aus der Säule 3a zu beziehen: Mehr dazu erfahren Sie unter «Wann kann ich die Säule 3a vorzeitig auszahlen lassen?».
Innerhalb des Eröffnungsjahres sind Sie 18 Jahre oder älter und verfügen über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Dies ist akuell bei einem Betrag ab CHF 2'301 pro Jahr der Fall. Ob Sie angestellt oder selbständig sind, spielt dabei keine Rolle.
Erfüllen Sie beide Bedingungen, steht dem Eröffnen Ihres Säule-3a-Kontos nichts im Wege.
Unsere Empfehlung: Eröffnen Sie jeweils ab CHF 30000 ein weiteres Säule-3a-Konto. So können Sie die Vorsorgegelder gestaffelt beziehen und profitieren gleichzeitig von einer tieferen Steuerbelastung.
Einzahlungen auf Ihr Säule-3a-Konto ziehen Sie direkt Ihrem steuerbaren Einkommen ab. Dadurch reduzieren Sie die Steuerbelastung. Ausserdem zahlen Sie auf dem Vorsorgeguthaben keine Vermögenssteuer. Die erwirtschafteten Zins- und Kapitalerträge sind einkommens- und vermögenssteuerfrei.
Wie viel Steuern Sie mit Einzahlungen in die Säule 3a sparen, berechnen Sie ganz einfach mit unserem Onlinerechner.
Die Säule 3a ist Ihre zweckgebundene Altersvorsorge. Ordentliche Bezüge sind frühstens fünf Jahre vor dem AHV-Alter möglich. Falls Sie weiterhin erwerbstätig sind, dürfen Sie die Säule 3a bis maximal fünf Jahre über das ordentliche AHV-Alter weiterführen.
Eine vorzeitige Auszahlung Ihrer Vorsorgegelder aus der Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich:
Sobald Sie Vorsorgegelder beziehen, fallen Steuern an. Dabei gilt die Devise: Je höher der Auszahlungsbetrag, desto grösser ist die steuerliche Belastung. Wie hoch genau, berechnen Sie ganz einfach mit unserem Onlinerechner.
Ihre Vorsorgegelder gehen gemäss Reglement Ihrer Vorsorgestiftung an Ihre Hinterbliebenen. Je nach Reglement ist eine Änderung der Anspruchsberechtigten möglich. Möchten Sie eine solche Änderung vornehmen? Melden Sie dies schriftlich Ihrer Vorsorgestiftung.
Tipp: Egal ob Sie verheiratet sind, als Paar oder als Patchwork-Familie zusammenleben, wir empfehlen Ihnen einen Vorsorgeauftrag abzuschliessen. Der Vorsorgeauftrag schafft die rechtliche Grundlage, damit Ihre Vertrauenspersonen Sie bei einem Unfall oder einer Krankheit vertreten können.
Mehr über den Vorsorgeauftrag erfahren Sie hier:
Zum Vorsorgeauftrag
Die Bernerland Bank bietet das Säule-3a-Konto der Privor-Stiftung an. Die Privor-Stiftung ist die Vorsorgelösung der Regionalbanken.