Haben Sie den maximalen Säule-3a-Beitrag dieses Jahr bereits ausgeschöpft? Sonst wird es höchste Zeit. Was Sie bis Ende Jahr berücksichtigen sollten, erfahren Sie hier.
Der Betrag, den Sie in Ihre Säule 3a einzahlen, ist jährlich begrenzt. Für Angestellte liegt der Maximalbetrag im Jahr 2024 bei CHF 7'056. Selbstständige Personen ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 % ihres Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 35'280 einzahlen.
Wichtig: Versuchen Sie, jedes Jahr möglichst den gesamten Betrag einzuzahlen, da spätere Nachzahlungen gesetzlich nicht erlaubt sind.
Mit unserem kostenlosen Säule-3a-Rechner erfahren Sie innert weniger Minuten, wieviel Sie jährlich bei den Steuern sparen.
Die smarte Alternative zum Säule-3a-Konto liegt in Wertschriften. Dabei investieren Sie Ihr Vorsorgeguthaben in einen Anlagefonds. Durch langjähriges und regelmässiges Anlegen profitieren Sie von höheren Renditechancen gegenüber der 3a-Kontolösung. Im Vordergrund steht also nicht etwa der schnelle Gewinn, sondern das langfristige Wachstum Ihres Vorsorgeguthabens.
Ab welchem Alter ist ein Säule-3a-Konto erlaubt? Sind die Einzahlungen verpflichtend? Und zu welchen Zwecken darf ich das Vorsorgegeld vorzeitig beziehen? Diese und weitere Fragen beantwortet unser Blogbeitrag «Säule 3a – der Weg zur persönlichen Vorsorge».
Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind für Sie da und beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns jetzt.
Säule 3a eröffnen oder optimieren? Wir helfen Ihnen.