Vorsorgeauftrag abschliessen und für den Fall der Urteilsunfähigkeit vorsorgen

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Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen damit beauftragen, für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Sorge für die Person oder das Vermögen zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.  


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