Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder sich selbständig machen, benötigen Sie eine Lösung für Ihr Freizügigkeitsguthaben.

Privor Freizügigkeit 2. Säule

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Privor Freizügigkeit 2. Säule

Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder sich selbständig machen, benötigen Sie eine Lösung für Ihr Freizügigkeitsguthaben. Wenn Sie bei einem Stellenwechsel nicht das gesamte Vorsorgekapital in die neue Pensionskasse einbringen müssen, können Sie auch einen Teil in der selbst gewählten Freizügigkeitslösung belassen.

Auszahlung des Vorsorgekapitals

Die Kapitalauszahlungen unterstehen einer günstigen Sonderbesteuerung. Das Vorsorgekapital können Sie in folgenden Situationen beziehen:

  • Für die Überweisung an eine neue Pensionskasse bei Wiederaufnahme der Arbeit.
  • Für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
  • Für den Erwerb oder den Bau von selbstbewohntem Wohneigentum.
  • Für die Auswanderung.
  • Beim Bezug einer vollen Invalidenrente oder im Todesfall.
  • Für die Altersvorsorge fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters*.

*Ab 1. Januar 2030 müssen Sie nach Erreichen des Referenzalters weiterhin erwerbstätig sein, um Ihr Freizügigkeitskonto fortzuführen.

Privor Freizügigkeitsstiftung

Die Privor Freizügigkeitsstiftung ist ein Gemeinschaftswerk der Regionalbanken. Sie dient der Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Freizügigkeitsfall.

Privor Freizügigkeitsstiftung


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