Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder sich selbständig machen, benötigen Sie eine Lösung für Ihr Freizügigkeitsguthaben. Wenn Sie bei einem Stellenwechsel nicht das gesamte Vorsorgekapital in die neue Pensionskasse einbringen müssen, können Sie auch einen Teil in der selbst gewählten Freizügigkeitslösung belassen.
Die Kapitalauszahlungen unterstehen einer günstigen Sonderbesteuerung. Das Vorsorgekapital können Sie in folgenden Situationen beziehen:
*Ab 1. Januar 2030 müssen Sie nach Erreichen des Referenzalters weiterhin erwerbstätig sein, um Ihr Freizügigkeitskonto fortzuführen.
Die Privor Freizügigkeitsstiftung ist ein Gemeinschaftswerk der Regionalbanken. Sie dient der Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Freizügigkeitsfall.