Erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum – mit uns. Wir beraten Sie rund um den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung und zu möglichen Finanzierungsmodellen.

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Die eigenen vier Wände sind für viele Schweizer ein Ziel. Ob Sie schon stolzer Wohneigentümer sind oder es noch werden möchten, wir beraten Sie gerne zu Themen rund um den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung und zu möglichen Finanzierungsmodellen, die für Sie in Frage kommen.

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Schritt für Schritt zum Hauskauf:
Checkliste für die Region Bern/Solothurn

Der Kauf eines Eigenheims ist ein grosses Projekt. Von der Standortwahl über die Finanzierung bis zum Einzug gehen Sie viele Schritte. Mit unserer Checkliste wissen Sie, was auf Sie zukommt. Und Sie bekommen Tipps zum Hauskauf in den Regionen Bern und Solothurn.

Zum Blogbeitrag

Schritt für Schritt zum Hauskauf: Checkliste für die Region Bern/Solothurn

 

Sie haben sich bereits für den Hauskauf entschieden und möchten die Bernerland Bank für eine Finanzierung anfragen? Diese Checkliste hilft Ihnen, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. 

Checkliste Finanzierungsanfrage herunterladen

Kann ich mir ein Eigenheim leisten?

Für die Finanzierung eines Eigenheims sind mindestens 20 % Eigenmittel notwendig. Zudem dürfen die kalkulatorischen Zinsen und
Nebenkosten sowie die zu leistenden Amortisationen zusammen nicht mehr als 35 % des Bruttoeinkommens ausmachen.

Mit dem Hypothekenrechner lassen sich der Finanzierungsbedarf für Ihr Wunschobjekt und die Tragbarkeit berechnen: 

Hypothekenrechner nutzen


Finanzieller Rahmen

Die Belastung zur Finanzierung des Fremdkapitals, der Nebenkosten und der Amortisationen sollte einen Drittel Ihres Bruttoeinkommens nicht überschreiten, auch nicht in Hochzinsphasen. Wenn Sie nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, können Sie diese beispielsweise mit einem privaten Darlehen, einer Schenkung, einem Erbvorbezug oder durch Einsatz von Vorsorgekapital beschaffen. Private Darlehen gelten dann als Eigenkapital, wenn sie unverzinslich und nicht rückzahlbar sind.

Als Faustregel gilt, für den Kauf eines Eigenheims 20% Eigenkapital aufzubringen.

Einsatz von Vorsorgekapital aus der Säule 3a

Ein Vorsorgekonto der Säule 3a (z. B. Privorkonto) kann beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum wertvoll sein. Denn das ersparte Kapital lässt sich auf zwei unterschiedliche Arten nutzen: Sie können das Kapital aus der Säule 3a ganz oder teilweise beziehen, um so Ihr Eigenkapital zu erhöhen. Oder Sie verpfänden das ersparte Kapital aus der Säule 3a und erhalten dafür eine höhere Hypothek:

  • Mit einem Vorbezug können Sie Eigenkapital generieren, womit Ihre Hypothek geringer ausfallen wird. Für das ausbezahlte Vorsorgekapital müssen Sie jedoch einmalig Steuern bezahlen. Die Auszahlung muss an die Bank erfolgen.
  • Verpfänden Sie Ihr bisher erspartes Kapital der Säule 3a zu Gunsten Ihrer Hypothek, bleibt das Kapital steuerfrei auf Ihrem Säule 3a-Konto angelegt und dient als Sicherheit. Da Sie keine Mittel beziehen, werden auch keine Steuern fällig. Bei einer späteren Auszahlung des Kapitals ist die Hypothek zu amortisieren oder das Kapital kann für wertvermehrende Investitionen verwendet werden.

Einsatz von Vorsorgekapital aus der Säule 2

Vorsorgekapital aus der 2. Säule (Pensionskasse) können Sie ausschliesslich zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum einsetzen. Ergänzend dazu müssen Sie mindestens 10% der Eigenmittel ausserhalb der 2. Säule einbringen.

Wieder stehen dafür zwei Möglichkeiten offen: Der Vorbezug und die Verpfändung Ihrer 2. Säule als Zusatzdeckung für Ihre Hypothek:

  • Der Vorbezug kann Ihre Hypothek reduzieren. Auf dem ausbezahlten Vorsorgekapital werden einmalige Steuern fällig. Der Bezug kann allerdings eine Vorsorgelücke verursachen, da er die Altersleistungen der Pensionskasse verringert. Diese Lücke können Sie bei Bedarf durch eine private Vorsorge schliessen. Ausserdem ist ein Vorbezug mit einer "Veräusserungsbeschränkung nach BVG" verbunden, die im Grundbuch eingetragen wird. Das bedeutet, wird die Liegenschaft einmal nicht mehr selbst bewohnt oder verkauft, besteht eine Rückzahlungspflicht.
  • Bei einer Verpfändung bleibt Ihr Freizügigkeitskapital in der Pensionskasse. Ihr Vorteil ist, dass Sie Ihre vollen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge wahren. Das verpfändete Kapital dient der Bank lediglich als Zusatzsicherheit. Werden keine Mittel bezogen, fallen auch keine Steuern an.

 

 

Was kommt neben dem Bau und Innenausbau auf mich zu?

  Einfamilien-
haus
Eigentums-
wohnung
Öffentlich beurkundeter Kaufvertrag für das Grundstück
(durch Notar)
x x
Schuldbrieferrichtung x x
Formalitäten bezüglich Stockwerkeigentum   x
Finanzierung x x
Versicherungen x x
Zusätzlich beim Neubau:    
Baubewilligung der zuständigen Behörde x  
Bauversicherungen x  

Hinweis: Diese Liste ist nicht abschliessend. 


 

Welche finanziellen Aspekte erwarten mich nach dem Kauf?

Budgetplanung

Der Erwerb von Wohneigentum bringt einige Veränderungen mit sich. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer neuen Budgetplanung.

Unregelmässige Kosten

Während Sie als Mieter monatlich fixe Ausgaben haben, fallen beim Wohneigentum unregelmässig Kosten an. Wir empfehlen deshalb ein Liegenschaftskonto, auf das Sie monatlich einen festen Betrag einzahlen. Damit decken Sie Zinsen, Amortisationen und Nebenkosten sowie künftige Ersatzinvestitionen ab.

Steuerliche Aspekte

Beim Eigenheim sind auch steuerliche Aspekte zu beachten: Zum Beispiel ist der sogenannte Eigenmietwert als Einkommen zu deklarieren, was Ihre Steuerrechnung belastet. Dementgegen wirken die Hypothekarzinsen steuerentlastend.

Weitere finanzielle oder steuerliche Aspekte sind individuell zu berücksichtigen.


Kosten beim Grundstückerwerb

  • Baukreditzinsen bei Neu- und Umbauten
  • Bauversicherungen bei Neu- und Umbauten
  • Gebühren wie Anschlüsse, Baubewilligungen etc.
  • Notariats- und Grundbuchgebühren
  • Handänderungssteuer
  • Einmalige und separate Besteuerung von Vorsorgegeldern bei Vorbezug

Jährlich wiederkehrende Kosten

  • Betriebskosten, z. B. Strom, Heizung
  • Öffentlichrechtliche Abgaben, z. B. Wasser, Abwasser
  • Unterhaltskosten

Als Haus- oder Wohnungseigentümer empfiehlt es sich, regelmässig Rückstellungen für Renovations- und Erneuerungsarbeiten sowie den Ersatz von Maschinen und Apparaten zu bilden. Bei Stockwerkeigentum dient ein sogenannter Erneuerungsfonds lediglich für Renovation und Unterhalt der gemeinschaftlichen Teile der Liegenschaft; Denken Sie auch an Rückstellungen für Ihre eigene Wohnung.

Versicherungskosten

Vor Risiken schützen unter anderem folgende Versicherungen:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Bauwesenversicherung
  • Bauzeitversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Gebäudewasserversicherung
  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Versicherungen bei Invalidität, Erwerbsausfall, Todesfall

Besprechen Sie Ihre persönliche Situation mit uns, wir machen Sie auf allfällige Lücken aufmerksam.

 

ESG – nachhaltig bauen und renovieren

Mit einem energieeffizienten Eigenheim reduzieren Sie Ihren CO2-Ausstoss markant und schützen sich gleichzeitig vor steigenden Energiepreisen. Egal ob Neubau oder Sanierung – Bund und Kantone unterstützen die Steigerung der Energieeffizienz mit Fördergeldern. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten.

 

Mehr erfahren

Nachhaltiges Bauen und Renovieren

 

 

Ich habe mein Traumobjekt gefunden – wie weiter?

Es geht darum, die Vermögens-, Einkommens- und Vorsorgesituation zu prüfen und anschliessend die individuell passende Finanzierungsform zu finden.

Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.
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Kennen Sie sich bei der Finanzierung Ihres Eigenheims aus? Dann schliessen Sie einfach und bequem eine Online-Hypothek ab. In vier Schritten prüfen Sie Ihre Tragbarkeit und Belehnung und sichern sich innerhalb von 20 Minuten einen vorteilhaften Zins. 

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