Mit der 3. Säule ergänzen Sie die Altersvorsorge durch die staatliche Vorsorge und die berufliche Vorsorge.

Säule 3a im Schweizer Vorsorgesystem

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Säule 3a im Schweizer Vorsorgesystem

Mit der Säule 3a stellen Sie heute die Weichen für Ihre Ziele von morgen. Sie ist Ihre freiwillige und flexible Ergänzung zur 1. und 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Das heisst, mit der Säule 3a verbessern Sie Ihre Rente aus der AHV und der Pensionskasse. Sie schliessen allfällige Vorsorgelücken und erhalten sich Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter.

Die Säule 3a kann noch mehr: Mit Einzahlungen in die Säule 3a sparen Sie Steuern. Träumen Sie vom Eigenheim oder von der Selbstständigkeit? Auch dafür können Sie Guthaben aus Ihrer Säule 3a einsetzen.

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf der staatlichen Vorsorge, der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge.

Vorteile der Säule 3a auf einen Blick

Finanzielle Unabhängigkeit nach der Pensionierung Säule 3a

Finanzielle Unabhängigkeit nach der Pensionierung

Mit der Säule 3a sorgen Sie bereits heute für die Zeit nach dem Erwerbsleben vor

Steuervorteile Säule 3a

Steuervorteile

Ihre jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a können Sie bei den Steuern von Ihrem Einkommen abziehen. Während der gesamten Laufzeit fallen weder Einkommensteuern noch Vermögenssteuern an.

Flexibel und freiwillig einzahlen Säule 3a

Flexibel und freiwillig einzahlen

Sie entscheiden selbst, wann und wie viel Sie in die Säule 3a einzahlen. Den jährlichen Maximalbetrag gilt es einzuhalten.

Vorzeitig Säule 3a beziehen

Vorzeitig beziehen

Träumen Sie vom Eigenheim oder von der Selbstständigkeit? Auch dafür können Sie Guthaben aus Ihrer Säule 3a einsetzen.

Kostenloses Säule 3a Vorsorgekonto

Kostenloses Säule 3a Vorsorgekonto

Keine Kontogebühren bei der Säule-3a-Kontolösung.

Höhere Renditechancen

Höhere Renditechancen

Mit der Säule-3a-Wertschriftenlösung profitieren Sie von höheren Renditechancen als bei der klassischen Kontolösung.

 

Maximaler Einzahlungsbetrag 2025 für die Säule 3a

Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 7'258
Erwerbstätige ohne Pensionskasse Maximal 20 % des Einkommens, jedoch höchsten CHF 36'288

 

Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a

Ab dem 1. Januar 2025 lassen sich Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe schliessen. Erwerbstätige Personen in der Schweiz haben damit die Möglichkeit, verpasste Einzahlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend nachzuholen und ihre Altersvorsorge zu optimieren. Die erste Gelegenheit dafür bietet sich im Jahr 2026 für das Beitragsjahr 2025. Die nachträglichen Einkäufe sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Mehr Informationen erfahren Sie hier.

Schöpfen Sie mehr aus Ihrer Säule 3a

Die Säule 3a ist ein entscheidender Baustein für Ihre Altersvorsorge. Doch mit einer klassischen Säule-3a-Kontolösung schöpfen Sie nicht das volle Potenzial aus. Denn die tiefe Verzinsung bei Säule-3a-Konten gleicht kaum die Inflation aus – langfristig verlieren Sie damit an Kaufkraft. Unsere Empfehlung: Investieren Sie Ihr Vorsorgeguthaben stattdessen in Wertschriften. 

Jetzt Säule 3a optimieren

Investieren Sie Ihre Säule in Wertschriften. Dann entwickelt sich Ihr Vorsorgekapital mit den Finanzmärkten weiter und Sie profitieren einerseits von höheren Renditechancen und sichern sich andererseits Ihren gewohnten Lebensstandard im Pensionsalter.

 

 

Häufig gestellte Fragen rund um die Säule 3a

 

Wie ist die Vorsorge in der Schweiz geregelt?

Nach der Pensionierung decken AHV und Pensionskasse in der Regel ca. 60–70% des vorherigen Einkommens ab. Die Säule 3a dient als Ergänzung zur AHV und zur Pensionskasse. Dank ihr sichern Sie sich Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter. Oder sie ermöglicht Ihnen eine vorzeitige Pensionierung.  Sie brauchen aber nicht bis zur Rente zu warten, um das Geld aus der Säule 3a zu beziehen: Mehr dazu erfahren Sie unter «Wann kann ich die Säule 3a vorzeitig auszahlen lassen?».


Ab wann kann ich ein Säule-3a-Konto eröffnen?

Innerhalb des Eröffnungsjahres sind Sie 18 Jahre oder älter und verfügen über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Ob Sie angestellt oder selbständig sind, spielt dabei keine Rolle. Erfüllen Sie beide Bedingungen, steht dem Eröffnen Ihres Säule-3a-Kontos nichts im Wege.


Wie viele Säule-3a-Konten sind sinnvoll?

Unsere Empfehlung: Eröffnen Sie jeweils ab CHF 30'000 ein weiteres Säule-3a-Konto. So können Sie die Vorsorgegelder gestaffelt beziehen und profitieren gleichzeitig von einer tieferen Steuerbelastung.


Wie wird die Säule 3a versteuert?

Einzahlungen auf Ihr Säule-3a-Konto ziehen Sie direkt Ihrem steuerbaren Einkommen ab. Dadurch reduzieren Sie die Steuerbelastung. Ausserdem zahlen Sie auf dem Vorsorgeguthaben keine Vermögenssteuer. Die erwirtschafteten Zins- und Kapitalerträge sind einkommens- und vermögenssteuerfrei.

Wie viel Steuern Sie mit Einzahlungen in die Säule 3a sparen, berechnen Sie ganz einfach mit unserem Onlinerechner.

Jetzt Steuervorteil berechnen


Zu welchem Zeitpunkt wird ein Säule-3a-Konto ordentlich aufgelöst?

Die Säule 3a ist Ihre zweckgebundene Altersvorsorge. Ordentliche Bezüge sind frühstens fünf Jahre vor dem AHV-Alter möglich. Falls Sie weiterhin erwerbstätig sind, dürfen Sie die Säule 3a bis maximal fünf Jahre über das ordentliche AHV-Alter weiterführen.


Wann kann ich die Säule 3a vorzeitig auszahlen lassen?

Eine vorzeitige Auszahlung Ihrer Vorsorgegelder aus der Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich:

  • Für den Bau oder Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Für die Rückzahlung der Hypothek auf selbstbewohntem Wohneigentum
  • Für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Für Einkäufe in die Pensionskasse
  • Falls Sie ins Ausland auswandern

Sobald Sie Vorsorgegelder beziehen, fallen Steuern an. Dabei gilt die Devise: Je höher der Auszahlungsbetrag, desto grösser ist die steuerliche Belastung. Wie hoch genau, berechnen Sie ganz einfach mit unserem Onlinerechner. 

Kapitalauszahlung Säule 3a


Was passiert im Todesfall mit meiner Säule 3a?

Ihre Vorsorgegelder gehen gemäss Reglement Ihrer Vorsorgestiftung an Ihre Hinterbliebenen. Je nach Reglement ist eine Änderung der Anspruchsberechtigten möglich. Möchten Sie eine solche Änderung vornehmen? Melden Sie dies schriftlich Ihrer Vorsorgestiftung.

Tipp: Egal ob Sie verheiratet sind, als Paar oder als Patchwork-Familie zusammenleben, wir empfehlen Ihnen einen Vorsorgeauftrag abzuschliessen. Der Vorsorgeauftrag schafft die rechtliche Grundlage, damit Ihre Vertrauenspersonen Sie bei einem Unfall oder einer Krankheit vertreten können.

Mehr über den Vorsorgeauftrag erfahren Sie hier:
Zum Vorsorgeauftrag


Wer kann nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a tätigen? Welche Vorraussetzungen gelten?

Berechtigt sind erwerbstätige Personen in der Schweiz, die im Jahr des Einkaufs sowie in jedem der Nachzahlungsjahre ein AHV-pflichtiges Einkommen nachweisen können. Diese Regelung gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbständigerwerbende.

Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Personen haben den ordentlichen Maximalbeitrag für das aktuelle Jahr vollständig einbezahlt.
  • Pro Jahr ist ein Einkauf maximal in der Höhe des «kleinen Beitrags» zulässig. Dieser beträgt im Jahr 2025 CHF 7'258.
  • Es ist nur eine nachträgliche Einzahlung pro Lückenjahr möglich. Mit einer Einzahlung dürfen allerdings mehrere Lückenjahre auf einmal geschlossen werden.
  • Nachträgliche Einkäufe sind nur bis zum ersten Bezug von Altersleistungen aus der Säule 3a erlaubt.
  • Nachträgliche Einkäufe sind bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich. Es können nur Lücken ab 2025 geschlossen werden. Lücken vor 2025 sind von der Regelung ausgeschlossen.

 

Privor-Stiftung

Die Bernerland Bank bietet das Säule-3a-Konto der Privor-Stiftung an. Die Privor-Stiftung ist die Vorsorgelösung der Regionalbanken.

Privor-Stiftung 3. Säule


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