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Erbvertrag

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Erbvertrag

Sie leben mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ohne Trauschein zusammen? Mit dem Konkubinatsvertrag halten Sie vertraglich fest, welche Rechte und Ansprüche ohne Ehe gelten – zum Beispiel, falls Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner etwas zustösst oder die Beziehung in die Brüche geht.


Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen

  • Wie können Sie eine Person unwiderruflich begünstigen?
  • Ihr Kind möchte beim frühzeitigen Tod eines Elternteils auf den Pflichtteil verzichten. Wie halten Sie das schriftlich fest?
  • Erbvertrag oder Testament – was gilt wann?

 

Ziel des Erbvertrags

  • Aufteilung des Privatvermögens nach Ihren Wünschen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten

Vorteile eines Erbvertrags

  • Klare Erbteilung und Begünstigung von bestimmten Personen
  • Sie verfügen bis zum Tod frei über Ihr Vermögen
  • Bei Bedarf lässt sich der Erbvertrag ändern

Die Kosten bis zur Unterschrift

  • Erstgespräch inklusive Aufzeigen Ihrer Möglichkeiten: CHF 300
  • Die Kosten für die anschliessende Beurkundung richten sich nach den offiziellen Notartarifen des Kantons Bern
Erstgespräch für Ehevertrag vereinbaren

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