Ehevertrag, Konkubinatsvertrag, Erbvertrag

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Konkubinatsvertrag

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Konkubinatsvertrag

Sie leben mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ohne Trauschein zusammen? Mit dem Konkubinatsvertrag halten Sie vertraglich fest, welche Rechte und Ansprüche ohne Ehe gelten – zum Beispiel, falls Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner etwas zustösst oder die Beziehung in die Brüche geht.


Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen

  • Wie kann ich meine Partnerin oder meinen Partner maximal begünstigen?
  • Wir haben ein gemeinsames Kind – wie ist die Unterhaltspflicht geregelt?
  • Die Beziehung geht entzwei. Wie teilen wir das gemeinschaftliche Vermögen?

 

Ziel des Konkubinatsvertrags

  • Verbindliche Abmachungen treffen für die Partnerschaft ohne Trauschein

Vorteile eines Konkubinatsvertrags

  • Klarheit über die Vermögensteilung im Falle einer Trennung oder im Todesfall
  • Absicherung beider Parteien durch Vollmachten

Die Kosten bis zur Unterschrift

  • Erstgespräch inklusive Aufzeigen Ihrer Möglichkeiten: CHF 300
  • Die Kosten für die anschliessende Beurkundung richten sich nach den offiziellen Notartarifen des Kantons Bern
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