In einem Ehevertrag regeln Sie als Ehepaar Ihre güterrechtlichen Verhältnisse. Sie listen darin auf, wem welche Vermögenswerte gehören, um sie im Falle einer Scheidung oder beim Tod der Ehegattin oder des Ehegatten zuzuweisen.
Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen