Sie leben mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ohne Trauschein zusammen? Mit dem Konkubinatsvertrag halten Sie vertraglich fest, welche Rechte und Ansprüche ohne Ehe gelten – zum Beispiel, falls Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner etwas zustösst oder die Beziehung in die Brüche geht.
Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen